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   AG Wuppertal, 27.04.2012 - 94 C 28/11   

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https://dejure.org/2012,40063
AG Wuppertal, 27.04.2012 - 94 C 28/11 (https://dejure.org/2012,40063)
AG Wuppertal, Entscheidung vom 27.04.2012 - 94 C 28/11 (https://dejure.org/2012,40063)
AG Wuppertal, Entscheidung vom 27. April 2012 - 94 C 28/11 (https://dejure.org/2012,40063)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Hypopigmentierung nach Haarentfernungsbehandlung - Schmerzensgeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253; BGB § 631
    Schmerzensgeldansprüche nach einer Behandlung der Bikinizone und Intimzone mit Xenonlicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hohe Entschädigung für missglückte Haarentfernung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pigmentstörung nach IPL-Haarentfernung: Kundin erhält 4.000 Euro Schmerzensgeld - Betreiber von Haarentfernungsstudio wegen fahrlässiger Behandlungsfehler zu Schadenersatz und Schmerzensgeld verurteilt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.2007 - X ZR 137/04

    Verpflichtung des Franchisegebers oder anderer Franchisenehmer nach

    Auszug aus AG Wuppertal, 27.04.2012 - 94 C 28/11
    Der BGH hat die Frage ausdrücklich offen gelassen, ob ein Franchisegeber nach Rechtsscheinsgrundsätzen haftet, wenn ein Unternehmen im Rahmen eines Franchisesystems unter identischen Bezeichnungen auftritt, ohne dass ersichtlich wird, dass es sich jeweils um rechtlich selbstständige Unternehmen handelt (BGH, Teilurteil vom 18.12.2007 - X ZR 137/04, NJW 2008, 1214 (1215).

    In Fällen wie dem vorliegenden hat der Franchisegeber aber durch sein hinwirken auf ein einheitliches Auftreten innerhalb des Franchisesystems in zurechenbarer Weise den Rechtsschein einer Vollmacht im Rahmen der jeweiligen Geschäftstätigkeit gesetzt, sofern er nicht auf die Herausstellung der Selbstständigkeit der Franchisenehmer hinwirkt (so auch Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 16.9.1998 - 4U 953/97, juris; Witt, in: Urteilsanmerkungen zu BGH, NJW 2008, 1214 (1216)).

  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus AG Wuppertal, 27.04.2012 - 94 C 28/11
    Nach der Rechtsprechung des BGH besteht ein Feststellungsinteresse bereits dann, wenn künftige Schadensfolgen - sei es auch nur entfernt - möglich sind, ihre Art, ihr Umfang und sogar ihr Eintritt aber noch ungewiss sind (BGH, Urteil vom 23.4.1991 - X ZR 77/89, juris, Rn. 7).
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 328/03

    Rechtsfolgen einer als grober Behandlungsfehler zu bewertenden Verletzung der

    Auszug aus AG Wuppertal, 27.04.2012 - 94 C 28/11
    Nahelegen oder wahrscheinlich machen muss der Fehler den Schaden nicht (statt vieler BGH, Urteil vom 16.11.2004 - VI ZR 328/03, juris, Rn. 9 ff.).
  • VG Köln, 30.06.2020 - 7 K 10312/17
    Darüber hinaus werden die Risiken bei einer Fehlbehandlung mit IPL durch eine Reihe von aussagekräftigen Gerichtsentscheidungen der Zivilgerichte über Schmerzensgeldklagen dokumentiert, vgl. LG Köln, Urteil vom 16.08.2019 - 25 O 117/16 - ; AG Freiburg, Urteil vom 11.10.2016 - 6 C 1057/16 - juris; AG Wuppertal, Urteil vom 27.04.2012 - 94 C 28/11 - juris; LG Bonn, Urteil vom 08.02.2010 - 9 O 325/08 - juris.
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